Der Beweiswert einer AU ist seit rund 2 Jahren immer wieder mal Thema von arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.
Nach einem aktuellen Urteil des BAG (Urteil vom 13. Dezember 2023 – 5 AZR 137/23) kann der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.
Es kommt aber, wie so oft, auf den Einzelfall an.
06.03.2024 MdC