Ordentliche Kündigung im Kleinbetrieb und Maßregelungsverbot

Wenn ein Arbeitgeber im Kleinbetrieb eine Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang im Betrieb stützt, ist dies auch vor dem Hintergrund des Maßregelverbots aus § 612a BGB nicht zu beanstanden. Im Kleinbetrieb trägt die Arbeitnehmerin die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB.

Mit dieser Entscheidung schließt das LAG Köln (Urteil v.  23.01.2024 - 4 Sa 389/23) an die ständige Rechtsprechung des BAG an.

 

7.03.24 MdC

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