Politik & Soziales

SV Meldeportal ersetzt SVnet

Bereits letzten Monat wurde das SV-Meldeportal freigeschaltet unter https://sv-meldeportal.de.

Das SV-Meldeportal ersetzt in den nächsten Monaten die bekannte Anwendung sv.net, die mehr als 20 Jahre als Ausfüllhilfe, insbesondere von kleineren Arbeitgebern genutzt wurde.

Für eine Übergangszeit bis zum 29.02.2024 können Nutzende sowohl das SV-Meldeportal wie auch sv.net nutzen. Danach steht nur noch das SV-Meldeportal zur Verfügung.

02.11.2023

Pflegeunterstützungsgesetz zieht höhere Arbeitgeberanteile zur Pflegeversicherung nach sich

Der Bundestag hat am 26. Mai 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen. Der Gesetzentwurf sieht höhere Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung vor. Der gesetzliche Beitragssatz steigt zum 1. Juli 2023 von derzeit 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent.

Dies berührt vor allem auch die Kalkulation der Entgelte, da der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung nun von 1,525 auf 1,7% steigt.

 

 MdC

Inklusion auch im Arbeitsrecht

Neben einigen anderen Änderungen wird  durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zum 1.1.2024 die Ausgleichsabgabe für die Nichtbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen erhöht. Die Ausgleichsabgabe (geregelt in § 160 SGB IX) wird von 360 € auf 720 € angehoben. Der Gesetzesentwurf hat Ende Mai mit nur wenigen Veränderungen auch den Bundesrat passiert und ist somit angenommen.

MdC

Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft

Vor allem für Arbeitgeber mit mehr als 49 Beschäftigten wird das Hinweisgeberschutzgesetz jetzt sehr schnell relevant werden. Erst im Mai erfolgte eine Einigung im Gesetzgebungsverfahren und das Gesetz wurde nun vor einigen Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Für Arbeitgeber mit mehr als 249 Beschäftigten gibt es keine Übergangsfrist, d.h. hier besteht dringender Handlungsbedarf.  Eine der wichtigsten Regelungen im Gesetz ist die Verpflichtung zur Schaffung sog. "interner Meldestellen", die allerdings nicht zwangsläufig mit eigenem Personal geschaffen werden müssen. Möglich ist auch das Outsourcing an geeignete Dienstleister.

Arbeitgeber mit mehr als 49 und bis zu 249 Beschäftigten können sich dabei auch zusammenschließen und gemeinsame Meldestellen einrichten. Zudem besteht für diese Arbeitgeber eine Umsetzungsfrist erst zum Dezember diesen Jahres. 

Eine Zusammenfassung des Gesetzes und die Folgen für unsere Mitgliedseinrichtungen werden wir in Kürze erarbeiten. Zugleich werden wir eruieren, ob ggf. die Einrichtung gemeinsamer Meldestellen über unseren Verband sinnvoll sein könnte.

Auf jeden Fall wird das Gesetz bei Arbeitgebern mit mehr als 49 Beschäftigten entweder mehr Personal für die Einrichtung von Meldestellen erfordern oder aber Kosten für die Beauftragung externer Dienstleister nach sich ziehen.

MdC

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - Referentenentwurf des BMAS liegt vor

Seit gestern liegt der Referentenentwurf des BMAS zur Arbeitszeiterfassung vor. Wie von uns bereits erwartet sieht der Entwurf vor, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung über eine Änderung und Ergänzung des Arbeitszeitgesetzes  erfolgen soll.

Geplant ist u.a. die verbindliche "elektronische Erfassung" von Arbeitszeiten. Ausgenommen von dieser Verpflichtung werden voraussichtlich Führungskräfte und Personen, deren Arbeitszeit nicht gemessen werden kann. Letzteres trifft beispielsweise auf die sog. "innewohnenden Fachkräfte" zu.

Der Entwurf sieht eine klassische Tariföffnungsklausel vor, durch die Tarifvertragsparteien in gewissem Rahmen von den gesetzlichen Vorgaben abweichen können.

Erleichterte Regelungen soll es darüber hinaus für Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeiter*innen geben.

Im Großen und Ganzen also nichts Neues, was nicht auch schon vorher zu erwarten gewesen wäre. Wir sind gespannt auf den den weiteren Prozess des Gesetzgebungsverfahrens. Für die Ausgestaltung unserer Tarifverträge hält der Entwurf bereits jetzt einige Diskussionspunkte parat.

19.04.2023 MdC

Ergänzung:

Wir hatten bereits einige Nachfragen zu dem Entwurf. Das BMAS hat den Entwurf noch nicht veröffentlicht, aber wir haben ihn hier schon einmal zum Download eingestellt.

 

Studie zur Fachkräfteentwicklung veröffentlicht

Das BMAS hat seine in Auftrag gegebene Studie zur "Langfristprojektion des Fachkräftebedarfs in Deutschland" veröffentlicht. Den größten Fachkräftebedarf haben demnach bis 2030 bzw. 2040 die Bereiche "Erziehung und Unterricht", "Heime und Sozialwesen" sowie das Gesundheitswesen. Klar, der demographische Wandel und die Überalterung der Gesellschaft spielen dabei eine große Rolle. Der Fachkräftebedarf wird dadurch aber zahlreiche weitere Auswirkungen auf andere Bereiche haben und auch die Kinder- und Jugendhilfe entsprechend beeinflussen.

16.02.2023

 

Bericht zur Arbeitssicherheit und -gesundheit veröffentlicht

Das Bundeskabinett hat qm 21.12.2022 den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 2021 beschlossen.

Von besonderer Bedeutung sind die Ausführungen des Berichts zum Thema Arbeitszeiterfassung. Der Bericht nimmt Bezug auf die aktuelle BAG - Entscheidung, nach der Arbeitgeber bereits jetzt zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind. Anhand der Erfassung von Arbeitszeiten kann, so das BMAS, die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Pausen nachgehalten werden.

Die Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt bereits heute meist über Arbeitszeitkonten. Der Bericht enthält dazu eine Übersicht, in welchen Berufssegmenten diese Form der Arbeitszeiterfassung am häufigsten verbreitet ist. Das Berufssegment "soziale und kulturelle Dienstleistungen", zu dem auch die Kinder- und Jugendhilfe zählt, schneidet dabei am schlechtesten ab. In 37% der Fälle findet hier überhaupt keine ARbeitszeiterfassung statt.

Es ist davon auszugehen, dass dieser Bericht Einfluss auf die Schwerpunktprüfungen der Aufsichtsbehörden haben wird, die mit der Prüfung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften betraut sind.

06.01.2023

 

Kontakt

Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

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