Politik & Soziales

Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel - Teil 1 Sozialversicherung

In 2021 gibt es einige Änderungen in der Sozialversicherung. Unter anderem wird die die Insolvenzgeldumlage angehoben und auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für das Jahr 2021 auf 1,3 Prozent. Der Zusatzbeitrag wird seit 2019 paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen (vormals nur Arbeitnehmer!) und ist daher bei der Kalkulation prospektiver Entgelte entsprechend beim Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu berücksichtigen.

Eine Übersicht zu den aktuellen Sozialversichungswerten findet sich hier.

 Daneben hat der Bundesrat am 18.12.2020 dem Jahressteuergesetz 2020 zugestimmt, das am 16.12.2020 bereits den Bundestag passiert hat. Eine gute Zusammenfassung der Neuregelungen und Veränderungen findet sich hier.

Für die prospektive Entgeltkalkulation sollten, wie auch schon bisher, immer ausreichende Puffer i.S. eines Risikozuschlags berücksichtigt werden, da durch etwaige Änderungen der Rechtslage oder teilweise noch nicht bekannte Werte (z.B. in der gesetzl. Unfallversicherung) sonst entsprechende Verluste drohen. Das gilt selbstverständlich auch für die prospektive Kalkulation von Tariflöhnen. Auch hier kann es immer wieder mal zu unterjährigen Veränderungen kommen, wie jüngst die Corona-Prämie im öffentlichen DIenst gezeigt hat. Die Steuerfreiheit von Corona-Prämien wurde im Übrigen bis Juni 2021 verlängert.

MdC

 PS.: Vergessen sollte man über die vielen Änderungen nicht das  Wahlrecht des Erstattungssatzes zur Umlage U1.  Nur zum Jahresbeginn kann die Höhe des Erstattungssatzes zur Umlage U1 gewählt werden (bis 27.01.2021).

 

 

Neues aus dem BMAS

Das BMAS hat bekanntgegeben, dass der der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auch im Jahr 2021 4,2 Prozent betragen wird.

Daneben hat Hubertus Heil auf  der Pressekonferenz am 27. November 2020 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Einigung zum Arbeitsschutzkontrollgesetz vorgestellt. Neben einer Vielzahl von Regelungen, die insbesondere die Fleischindustrie betreffen, wird im Zuge dieses Gesetzesvorhabens auch das Arbeitszeitgesetz geändert. Hier werden zukünftig bei Verstößen wesentlich höhere Bußgelder und Geldstrafen fällig.

Änderungen wird es auch in der Kurzarbeit geben:

  • Die Zugangserleichterungen (Mindesterfordernisse, negative Arbeitszeitsalden) werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben.
  • Die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert für Verleihbetriebe, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben.
  • Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit wird bis 30. Juni 2021 verlängert. Vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 werden die Sozialversicherungsbeiträge zu 50 Prozent erstattet, wenn mit der Kurzarbeit bis 30. Juni 2021 begonnen wurde.
  • Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31. Dezember 2021.

Das Maßnahmepaket zur Kurzarbeit hatte der Bundestag bereits am 20.11.2020 beschlossen.

MdC

SodEG verlängert bis 31.03.2021

Das SodEG wurde bis zum zum 31.03.2021 verlängert und zudem in einigen Punkten geändert. Zunächst wurde der  Anwendungsbereich konkretisiert. Zuschussberechtigt ist danach nur, wer von Maßnahmen nach dem Fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes tatsächlich beeinträchtigt ist. Die Berechnung des Zuschusses wird zukünftig so ausgestaltet, dass in der Regel Monate mit pandemiebedingten Mindereinnahmen nicht berücksichtigt werden.Zuletzt werden die bisherigen Zuschüsse in einem separaten Erstattungsverfahren abgerechnet.

MdC

FDP fordert eine Reform des Arbeits(zeit) rechts

Die FDP-Fraktion hat eine Reform des Arbeitsrecht gefordert, um einen modernen Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten zu schaffen. In dem Antrag der Fraktion wird unter anderem eine wöchentliche Höchstarbeitszeit statt einer täglichen Höchstarbeitszeit gefordert sowie mehr Kompetenzen für Tarifvertragsparteien, denen (mehr) abweichende Gestaltungsmöglichkeiten zukommen sollen.

MdC

Erhöhung des Mindestlohns beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Bis Mitte 2022 steigt der gesetzliche Mindeslohn in vier Halbjahresschrittenauf auf 10,45 Euro pro Stunde.

Ab dem  01.01.2021 beträgt der Mindestlohn  9,50 Euro brutto je Zeitstunde, danach erfolgt eine schrittweise Steigerung zum 01.07.2021 auf  9,60 Euro brutto, zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro brutto und zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro brutto.

Relevant ist die Anhebung des Mindestlohns in der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere für reine Nachtbereitschaftskräfte, da bekanntlich auch Bereitschaftsdienste mit dem Mindestlohn zu vergüten sind.

28.10.2020 MdC

Verlängerung des SodEG beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute  die Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG)  beschlossen.  Das Gesetz soll insbesondere aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung  in modifizierter Fassung zunächst bis zum 31.03.2021 verlängert werden.

28.10.2020 MdC

 

Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld

Das Bundeskabinett hat am 16.09.2020  den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) zusammen mit dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung sowie den Entwurf einer Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen.

Die wichtigsten Infos dazu  finden sich hier.

 

23.09.2020 MdC

 

 

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