News

Tarifvertragsverhandlungen in Baden-Württemberg abgeschlossen

Auch in Baden-Württemberg konnten die Tarifvertragsverhandlungen Ende Januar abgeschlossen werden. Der Abschluss des Unterschriftenverfahrens wird voraussichtlich noch im Februar sein. Die Endfassungen der Tarifverträge werden dann wie gewohnt im internen Bereich der Homepage zur Verfügung stehen.

11.02.2021

Neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung auf den Weg gebracht

Die neue Co­ro­na-Ar­beits­schutz-Ver­ord­nung, die Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Hu­ber­tus Heil  dem Ka­bi­nett gestern zur Kennt­nis vor­ge­legt hat, sieht die Verpflichtung von Ar­beit­ge­bern vor, über­all dort Ho­me­of­fice an­zu­bie­ten, wo es mög­lich ist. Die zu­nächst nur bis 15.03.2021 gel­ten­de Ver­ord­nung ent­hält auch Schutz­maß­nah­men für Präsenzbeschäftigte.

Jurist (w/w/d) gesucht

Zur Verstärkung suchen wir nun zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n

Volljurist/-in (m/w/d) mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

in Teilzeit (mind. 10 bis max. 20 Std./Woche)

Ihre Aufgaben

  • Mitarbeit bei der Weiterentwicklung unserer Tarifverträge einschließlich der Begleitung von Tarifvertragsverhandlungen
  • Beratung und gerichtliche Vertretung unserer Mitgliedseinrichtungen in allen arbeitsrechtlichen Fragen
  • Erstellen von (Muster-) Verträgen
  • Vorträge und Fortbildungen planen, organisieren und durchführen

Ihr Profil

  • Volljurist/-in (m/w/d) mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt
  • Fachlich überzeugen Sie durch fundierte Kenntnisse im Individual- und Kollektivarbeitsrecht, insbesondere im Tarifvertragsrecht
  • Sie sind kommunikationsstark und verhandeln gerne
  • Ihre Haltung ist auch in schwierigen Situationen wertschätzend
  • Ihre persönlichen Attribute: Integrität, hohe Genauigkeit, sicheres Auftreten
  • Reisebereitschaft, auch mehrtägig

Unser Angebot

  • Umfassende Möglichkeit des Mobile Office
  • Weitgehend eigenständige Zeiteinteilung
  • Interessante und abwechslungsreiche Aufgaben
  • Ein kleines und sympathisches Team, in dem Kollegialität an erster Stelle steht

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen inklusive einer Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und Ihres möglichen Starttermins per E-Mail an

Michael du Carrois, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Stellenangebot als PDF

Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt

Der ÄSB (Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) hat festgestellt, dass derzeit eine Anerkennung von Covid-19 Erkrankungen als Berufskrankheit bei Personen möglich ist, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind (Quelle: Newsletter des BMAS vom 07.01.2021).

Mit Anerkennung einer Berufskrankheit sind insbesondere für Mitarbeiter deutlich bessere Leistungen der Sozialversicherung verbunden, so z.B. zahlt hier die Unfallversicherung nach Ablauf des 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums Verletztengeld, welches i.d.R. höher als das Krankengeld der KV ist.

Auch Arbeitgeber können davon profitieren, da die Unfallversicherung eine Reihe von Leistungen für Arbeitgeber bereithält, bspw. Leistungen der Wiedereingliederung.

MdC

 

Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei einer Versetzung

Das BAG hat mit dem heute veröffentlichten Beschluss  vom 29.9.2020, 1 ABR 21/19, das Beteiligungsrecht eines Betriebsrats bei einer kurzfristigen Zuweisung einer anderen Tätigkeit abgelehnt. Im Leitsatz heisst es:

"Eine - für die Annahme einer Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 BetrVG bei kurzzeitiger Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs zwingend notwendige - erhebliche Änderung der äußeren Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist, liegt nur vor, wenn diese Änderung aus objektiver Sicht bedeutsam und für den betroffenen Arbeitnehmer gravierend ist. Hierbei kann auch von Bedeutung sein, wie lange der Arbeitnehmer den mit den äußeren Faktoren der Arbeit einhergehenden Belastungen ausgesetzt ist."

In der Begründung setzt sich das BAG ausführlich mit dem Begriff der Versetzung auseinander. Nach der Legaldefinition in § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG liegt eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zustimmungspflichtige Versetzung bei der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs vor, die die Dauer von voraussichtlich einem Monat überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. „Arbeitsbereich“ sind die Aufgabe und Verantwortung des Arbeitnehmers sowie die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs.

Was aber eine "erhebliche Änderung der Umstände" ist, dazu führt das BAG weiter aus. Lesenswert!

 

MdC

 

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Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

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