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Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht

Das Urlaubsrecht hat sich insbesondere durch die Rechtsprechung des EuGH in den letzten Jahren stark verändert, meist zum Nachteil der Arbeitgeber. Mit zwei aktuellen Entscheidungen des BAG sind nun auch arbeitgeberfreundliche Urteile hinzugekommen.

So hat das BAG hat mit Urteil vom 7.7.2020 (9 AZR 323/19) entschieden, dass tarifliche Ausschlussfristen zum Urlaubsabgeltungsanspruch unionsrechtskonform sind. Weder die Richtlinie 2003/88/EG noch  Art. 31 Abs. 2 GRC schließen demnach die Möglichkeit aus, den Anspruch auf Urlaubsabgeltung einer zeitlich befristeten Geltendmachung zu unterwerfen.

Mit Urteil vom 25.08.2020 (Az 9 AZR 612/199 AZR 612/19) hat das BAG weiterhin entschieden, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren kann, dass eine (i diesem Fall  außerordentliche)  Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst. In diesem Fall muss er den Arbeitnehmer unmissverständlich und endgültig von der Arbeitspflicht befreien und das Urlaubsentgelt entweder vor Antritt des Urlaubs zahlen oder dessen Zahlung vorbehaltlos zusagen.

MdC

 

Kündigung

 Arbeitnehmer sind verpflichtet dem Arbeitgeber gemäß  § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG  unverzüglich anzuzeigen, wenn sie länger als ursprünglich mitgeteilt arbeitsunfähig krank sind. Wird das nicht gemacht, kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung sozial rechtfertigen.

BAG Urt. vom 7.5.2020 - 2 AZR 619/19Urt. vom 7.5.2020 - 2 AZR 619/19

MdC

Arbeitszeit, Bereitschaftszeit oder Rufbereitschaft

Dass die Abgrenzung von Arbeitszeit, Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft nicht immer einfach ist, zeigen gerade 2 beim EuGH anhängige Verfahren. Neben einem Verfahren aus Slowenien, in dem es um die Arbeitszeit eines Sendetechnikers geht, der auf Grund geographischer Besonderheiten in der Nähe seines Einsatzortes "stationiert" ist, ist auch ein Vefahren aus Deutschland mit dabei. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob ein Feuerwehrmann, der innerhalb von 20 Minuten die Grenzen der Stadt in  Arbeitskleidung und mit  Einsatzfahrzeug erreichen können muss, als Arbeitszeit oder als Ruhezeit anzusehen ist.

Auch wenn beide Verfahren zunächst (anscheinend) nichts mit der Kinder- und Jugendhilfe zu tun haben, werden die Entscheidungen zu einer Konkretisierung der Begriffe Arbeitszeit / Bereitschaftszeit / Rufbereitschaft beitragen.

Sobald die Entscheidungen vorliegen werden wir hier weiter berichten.

MdC

FDP fordert eine Reform des Arbeits(zeit) rechts

Die FDP-Fraktion hat eine Reform des Arbeitsrecht gefordert, um einen modernen Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten zu schaffen. In dem Antrag der Fraktion wird unter anderem eine wöchentliche Höchstarbeitszeit statt einer täglichen Höchstarbeitszeit gefordert sowie mehr Kompetenzen für Tarifvertragsparteien, denen (mehr) abweichende Gestaltungsmöglichkeiten zukommen sollen.

MdC

Erhöhung des Mindestlohns beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Bis Mitte 2022 steigt der gesetzliche Mindeslohn in vier Halbjahresschrittenauf auf 10,45 Euro pro Stunde.

Ab dem  01.01.2021 beträgt der Mindestlohn  9,50 Euro brutto je Zeitstunde, danach erfolgt eine schrittweise Steigerung zum 01.07.2021 auf  9,60 Euro brutto, zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro brutto und zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro brutto.

Relevant ist die Anhebung des Mindestlohns in der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere für reine Nachtbereitschaftskräfte, da bekanntlich auch Bereitschaftsdienste mit dem Mindestlohn zu vergüten sind.

28.10.2020 MdC

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27283 Verden

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