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Tarifrechtliche Entscheidungen des BAG

Ein Arbeitgeber kann trotz Verbandszugehörigkeit und trotz eines für ihn gültigen Verbandstarifvertrags einen konkurrierenden oder ergänzenden Firmentarifvertrag abschließen. Das gilt unabhängig davon, ob die allgemeinen Verbandstarifverträge eine Öffnungsklausel für einen Firmentarifvertrag enthalten. Mit dieser Entscheidung des BAG vom 18.09.2019  wird noch einmal herausgestellt, dass Arbeitgeber auch im Falle der Zugehörigkeit zu einem Arbeitgeberverband weiterhin Haustarifverträge schließen können. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erhalt des Status quo in dem Sinne, dass eine tarifvertragliche Regelung nicht durch eine andere, für ihn ungünstigere ersetzt wird.

 

Dass ein Arbeitgeberverband sich auf Grundrechte berufen kann war nie umstritten. In einem interessanten Fall hat das BVerwG allerdings anders entschieden. Hier war es allerdings auch ein Arbeitgeberverband, der mehrheitlich von der öffentlichen Hand getragen war und sich auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit berufen hat. Das Gericht führte dazu aus, dass der Staat die Grundrechte der Bürger zu gewährleisten hat; er kann sich nicht selbst auf sie berufen. Das gilt unabhängig von der Wahl öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Organisationsformen für alle staatlich beherrschten Zusammenschlüsse.

Kein Grundrechtsschutz für überwiegend von der öffentlichen Hand getragenen Arbeitgeberverband

Ein mehrheitlich von der öffentlichen Hand getragener Arbeitgeberverband kann sich nicht auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit berufen.
Als juristische Person des Privatrechts, deren Mitglieder mehrheitlich Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind, ist er staatlich beherrscht und kann deshalb nicht Träger von Grundrechten sein. Der Staat hat die Grundrechte der Bürger zu gewährleisten und kann sich nicht selbst auf sie berufen. Das gilt unabhängig von der Wahl öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Organisationsformen für alle staatlich beherrschten Zusammenschlüsse.
 
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts v. 12.12.2019 (8 C 8.19) liegt bislang noch nicht im Volltext vor.

Erneute sachgrundlose Befristung nach 22 Jahren

Nach Ablauf von 22 Jahren seit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann bei der erneuten Einstellung des Arbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber in der Regel eine Befristung ohne Sachgrund vereinbart werden, so das BAG in einer erst jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 21.08.2019 (7 AZR 452/17).
 
 

Arbeitsrecht 2020 – Aktuelle Gesetzesänderungen im Überblick

Rechtsanwalt Tim Joppich hat auf dem Handelsblatt-Rechtsboard ausführlich arbeitsrechtliche Neuerungen vorgestellt, die seit Jahresbeginn gelten oder im Jahresverlauf erwartet werden. Lesenswert!

 

Deutscher Public Corporate Governance Kodex im Entwurf veröffentlicht

Eine Expertenkommission hat am 07.01.2020 auf der Webseite www.pcg-musterkodex.de den Musterentwurf für einen Deutschen Public Corporate Governance Kodex veröffentlichen. Nach dem Vorbild des Corporate Governance Kodex für große börsennotierte Unternehmen der Privatwirtschaft soll er den rund 16.500 öffentlichen Unternehmen in Deutschland Empfehlungen für eine gute Unternehmenskultur geben.

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Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

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