Vor wenigen Tagen wurde der KOALITIONSVERTRAG zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP veröffentlicht.

Die ab S. 66 des Koalitionsvertrages genannten arbeitsrechtlichen Eckpunkte sind:

– Flexibilisierung im Arbeitszeitrecht, allerdings nur für Tarifvertragsparteien

– Mindestlohn von 12 Euro

– Änderungen im Bereich des Homeoffice & Abgrenzung zur Telearbeit

– Stärkung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

– Stärkung kleiner und mittlerer Betriebe bei der Prävention und Umsetzung des Arbeitsschutzes

– Stärkung der Tarifautonomie und Tarifbindung

– Anpassung der Mini- und Midijobs

und weitere mehr.

Für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird insbesondere die Flexibilisierung im Arbeitszeitrecht zu beobachten sein und die Maßnahmen, die zur Stärkung der Tarifautonomie beitragen sollen.

 27.11.2021 MdC