Eine Krankschreibung mit wenigen Klicks per Online-Plattform zu erhalten – das war möglich seit der Lockerung des berufsrechtlichen Fernbehandlungsverbots.

Mit Verabschiedung der neuen AU-Richtlinie ist dies nun vorbei und Krankschreibungen bedürfen zumindest einer videotelefonischen Sprechstunde.