Die neue Co­ro­na-Ar­beits­schutz-Ver­ord­nung, die Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Hu­ber­tus Heil  dem Ka­bi­nett gestern zur Kennt­nis vor­ge­legt hat, sieht die Verpflichtung von Ar­beit­ge­bern vor, über­all dort Ho­me­of­fice an­zu­bie­ten, wo es mög­lich ist. Die zu­nächst nur bis 15.03.2021 gel­ten­de Ver­ord­nung ent­hält auch Schutz­maß­nah­men für Präsenzbeschäftigte.