Eine Teil­zeit­be­schäf­tig­te macht Über­stun­den, doch einen Über­stun­den­zu­schlag er­hält sie nicht. Den gibt es laut Ta­rif­ver­trag erst, wenn die Ar­beits­zeit für Voll­zeit­be­schäf­tig­te über­schrit­ten wurde. Das ist dis­kri­mi­nie­rend, fin­det das LAG Ber­lin-Bran­den­burg ( Urt. 16.05.2025, Az 12 Sa 1016/24).

Die Revision wurde zugelassen und es wird spannend, wie sich hier das BAG positionieren wird.