Vor wenigen Tagen wurde der KOALITIONSVERTRAG zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP veröffentlicht.
Die ab S. 66 des Koalitionsvertrages genannten arbeitsrechtlichen Eckpunkte sind:
– Flexibilisierung im Arbeitszeitrecht, allerdings nur für Tarifvertragsparteien
– Mindestlohn von 12 Euro
– Änderungen im Bereich des Homeoffice & Abgrenzung zur Telearbeit
– Stärkung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
– Stärkung kleiner und mittlerer Betriebe bei der Prävention und Umsetzung des Arbeitsschutzes
– Stärkung der Tarifautonomie und Tarifbindung
– Anpassung der Mini- und Midijobs
und weitere mehr.
Für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird insbesondere die Flexibilisierung im Arbeitszeitrecht zu beobachten sein und die Maßnahmen, die zur Stärkung der Tarifautonomie beitragen sollen.
27.11.2021 MdC