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Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel tritt in Kraft

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmBl) freigegeben. Sie tritt im August 2020 in Kraft.

Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Andere spezifische Vorgaben, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, bleiben unberührt.

24.08.20 MdC

Krankheitsbedingte Kündigung und das BEM

Wie wichtig ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM ist, das zeigt ein jüngeres Urteil vom Arbeitsgericht Fulda. Im hier entschiedenen Fall wollte die Arbeitgeberin die Arbeitnehmerin auf Grund sehr häufiger Kurzzeiterkrankungen kündigen. Das Arbeitsgericht Fulda hielt die Kündigung für sozial nicht gerechtfertigt, da die Arbeitgeberin auf Grund eines fehlenden ordnungsgemäßen BEM nicht in der Lage war, eine entsprechende negative Prognose abzugeben.

Hinweise zur Durchführung eines BEM finden sich im Übrigen in den Infomaterialien des BMAS.

23.08.2020 MdC

 

 

Verlängerte Kündigungsfristen gelten nicht für Hausangestellte

Die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten nicht für Arbeitsverhältnisse, die ausschließlich in einem privaten Haushalt durchzuführen sind. So entschied das BAG mit Urteil vom 11.6.2020, 2 AZR 660/19.

 

23.08.2020 MdC

Mindestlohn bei Rund-um-die-Uhr-Pflege

Für eine umfassende häusliche Betreuung ("RuDu-Pflege") sind täglich 21 Stunden mit dem Mindestlohn zu vergüten. Die Entscheidung vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg  (Urt. v. 17.8.2020, Az. 21 Sa 1900/19) ist noch nicht als Volltext verfügbar, daher werden wir dazu erst später weiter ausführen. Bedeutung könnte die Entscheidung insbesondere für die familienähnlichen Wohnformen bekommen.

23.08.2020 MdC

 

Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung

Beruht eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten bereits durch eine Abmahnung  beeinflusst werden kann. Sowohl eine ordentliche als auch eine  außerordentliche (verhaltnesbedingte) Kündigung setzen deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus.

Kontakt

Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

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