Politik & Soziales

Gute Vergütung von Leitungskräften wird immer wichtiger

Die angemessene Vergütung von Leitungskräften wird zunehmend wichtiger. Dies haben wir in allen unseren Tarifrunden länderübergreifend schon lange beobachtet. Auch der deutsche Caritasverband hat nun in Anlehnung an eine aktuelle DIW-Studie (WOCHENBERICHT 5/2024) daraus Konsequenzen gezogen. In seinem aktuellen Dienstgeberbrief heißt es dazu:

"Die ... Stauchung der Lohnverteilung führt dazu, dass insbesondere für Fach- und Leitungskräfte immer häufiger Zulagen gezahlt werden müssen, um einen notwendigen Abstand zu niedriger qualifizierten Tätigkeiten herzustellen. Diesen Trend bestätigt auch eine Abfrage der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, die zeigt, dass die Gewährung von über- und außertariflichen Zulagen gerade bei Fach- und Leitungskräften zentral ist, um die Abstände zwischen den Lohngruppen wiederherzustellen. In den zum Jahresende anstehenden Tarifverhandlungen muss das Augenmerk daher auf diese wichtigen und zunehmend knappen Beschäftigtengruppen gerichtet werden. Anreize durch eine höhere Spreizung müssen gesetzt werden. Eine erneute Konzentration auf Sockel- und Mindestbeträge für die unteren Einkommensklassen, die zu einer weiteren Annäherung der Lohngruppen führen würde, ist nicht vertretbar."

20.03.2024 MdC

 

CDU / CSU wollen Flexibilisierung der Arbeitszeit

Die Fraktion der CDU/CSU hat einen Beschlussantrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in den Bundestag eingebracht.

Der Antrag fordert einen Wechsel von der Tageshöchstarbeitszeit zur Wochenhöchstarbeitszeit, um flexiblere Arbeitszeiten zu ermöglichen.  Im Bundestag gab es dazu eine kontroverse Debatte über den Antrag, wobei die Ampel-Koalition längere Arbeitszeiten und negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmergesundheit befürchtet. Verschiedene Bundestagsfraktionen äußerten sich kritisch zum Antrag, wobei Bedenken hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geäußert wurden. Der Antrag verweist auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie, die mehr Spielraum für die Mitgliedstaaten bietet, als das deutsche Arbeitszeitgesetz derzeit nutzt.

 

Die Aussprache zum Antrag fand letzte Woche statt. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass der Antrag Erfolg haben wird. Weiter Infos kann man den entsprechenden Plenarprotokollen entnehmen, z.B.  BT DRS. 20/10387 bzw.  VGL. BT-PLENARPROTOKOLL 20/157, S. 20187A-20197A. Nun soll eine weitere Beratung in den Ausschüssen stattfinden.

20.03.24 MdC

Besichtigungsquoten der Behörden für Arbeitsschutz - Zwischenbericht des BMAS

Mit dem in 2021 in Kraft getretenen Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde bekanntlich die Grundlage dafür geschaffen, dass ab 2026 die staatliche Aufsicht der Länder pro Jahr mindestens 5% der Betriebe besichtigen muss. Bis 2026 steigern daher seitdem die Länder ihr Besichtigungsgeschehen kontinuierlich, um diese Quote zu erreichen. Der erst vor einigen Tagen veröffentlichte Zwischenbericht des BMAS zeigt, dass die Herausforderungen der Länder auf dem Weg zu dieser Quote nicht unerheblich sind.

Für alle Einrichtungen ist aber zu erwarten, dass Besuche der Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter auch in 2024 noch einmal deutlich zunehmen werden. Insbesondere die Themen Arbeitszeit und allgemeiner Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilungen etc.) werden deshalb in allen Einrichtungen eine noch größere Bedeutung erlangen als bisher.

10.01.2024 MdC

 

Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung verabschiedet

Heute, am 4.12.2023, wurde die 6.Pflegearbeitsbedingungenverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Auch wenn die Verordnung primär (nur) Gültigkeit für den Pflegebereich hat, sind Auswirkungen in angrenzenden Sozialleistungsbereichen nicht ausgeschlossen, da die neuen beschlossenen (Pflege-)  Mindestlöhne die dort genannten Betreungskräfte ggf. auch zu einem Wechsel in die Pflege motivieren könnten. Bei einem Mindestentgelt von 16,10 € ab Juli 2024, welches auch für ungelernte Kräfte gilt, liegt die Vergütung in der Pflege deutlich höher als nach dem Mindestlohngesetz.

 

Rentenniveau und Beitragssatz bleiben stabil

Das Bundeskabinett hat letzte Woche den Rentenversicherungsbericht 2023 beschlossen. Gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung informiert die Bundesregierung mit dem Rentenversicherungsbericht jedes Jahr im November über die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Bericht zeigt daher die kurz- und längerfristige Entwicklung der Rentenfinanzen auf.

Für unsere Mitglieder von besonderem Interesse ist hier immer die Entwicklung der Rentenversicherungsbeiträge, da diese im Rahmen der prospektiven Entgeltfinanzierung vorausschauend kalkuliert werden müssen. Im Ergebnis hat das Kabinett hier beschlossen, dass der Beitragssatz  bis zum Jahr 2027 stabil bei 18,6 Prozent bleibt. Bis zum Jahr 2030 steigt der Beitragssatz auf 20,2 Prozent und bleibt damit deutlich unter der gesetzlichen Obergrenze von 22 Prozent. Im letzten Jahr des Vorausberechnungszeitraums (2037) beträgt der Beitragssatz 21,1 Prozent.

Den vollständigen Bericht kann man hier einsehen.

Mindestlohn und Minijob-Grenzen steigen zum 1.01.2024

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Allen Beschäftigten ist mindestens der Mindestlohn zu zahlen. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber.

Da die monatliche Verdienstgrenze im Minijob (sog. "Minijob-Grenze") dynamisch ist und sich am Mindestlohn orientiert, wird durch die Erhöhung des Mindestlohns auch auch die Minijob-Grenze ansteigen. Ab Januar 2024 wird die Grenze von 520 Euro auf 538 Euro monatlich steigen, die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.

Weitere Infos finden sich auf den Seiten der Minijob-Zentrale.

Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist nicht nur die Anhebung der Minijob-Grenzen relevant, sondern auch der Anstieg des Mindestlohns. Viele Einrichtungen, die mit reinen Nachtbereitschaftskräften arbeiten, werden von der Anhebung betroffen sein. Da der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten zu zahlen ist, wirkt sich diese Erhöhung bei reinen Nachtbereitschaftskräften direkt aus.

 

 

Info zu kurzfristigen Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen sozialversicherungsfrei. Dies trifft zu, wenn die Beschäftigung von vornherein durch Vertrag oder wegen der Art der Tätigkeit auf nicht mehr als drei Monate (oder 70 Arbeitstage)  befristet wird und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Das Arbeitgeberinformationsportal hat dazu einen Beitrag veröffentlicht sowie auch Checklisten zur Prüfung kurzfristiger Minijobs.

13.11.2023

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Arbeitgeberverband privater Träger
der K
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Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

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