Rechtsprechung

BAG zum MIndestlohn in der Pflege bei RuDu-Diensten

Das BAG hat eine wegweisende Entscheidung zum gesetzlichen Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten getroffen, die es gestern nach Veröffentlichung der Pressemitteilung des BAG sogar in die Abendnachrichten geschafft hat.

Der Volltext der Entscheidung liegt noch nicht vor, daher wäre es noch zu früh, detailliert die möglichen Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe abzuschätzen. Interessant dürfte auch werden, wie die Arbeitszeit in der Rund-um-die-Uhr-Pflege tatsächlich berechnet wird. Das BAG hat diese Aufgabe dem LAG zugemutet, an welches der Fall zurückverwiesen wurde.

Im Unterschied zu den Pflegekräften, die (zumindest zeitweise) im Haushalt einer anderen Person leben, ist in den familienähnlichen Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe ein gemeinsamer "Haushalt" gegeben; die innewohnenden Fachkräfte haben hier ihr Zuhause. Von daher dürfte die Bewertung der Arbeits- und Bereitschaftszeiten hier noch einmal anders ausfallen.

Wir berichten weiter, sobald der Volltext vorliegt.

25.06.2021 MdC

25.09.2021 Der Volltext liegt seit heute vor und wir besprechen das Urteil in einem kurzen Beitrag

LAG Niedersachsen zur Arbeitszeiterfassung

Das LAG NIedersachsen (Urt. v. 6.5.2021, Az 5 Sa 1292/20) hat der bisherigen Rechtsprechung des ArbG Emden eine Absage erteilt, dass die Vorgaben des EuGH zur Arbietszeiterfassung bereits jetzt unmittelbar gelten (vgl. ArbG Emden v. 20. Februar 2020, Az. 2 Ca 94/19; ArbG Emden v. 24. September 2020, Az. 2 Ca 144/20; ArbG Emden 9. November 2020, Az. 2 Ca 399/18).

Das Urteil des EuGH in der Rechtssache „CCOO“ entfaltet nach Auffassung des LAG Nds. im Überstundenprozess keine Aussagekraft für die Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Frage der Anordnung, Duldung oder Betriebsnotwendigkeit von Überstunden.

Interessant ist hier die Begründung, nach der Art. 153 AEUV dem EuGH keine Entscheidungskompetenz über Fragen der Vergütung einräumt.

 

(Keine) Entschädigung nach dem IfSG

Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz, sofern sein Arbeitnehmer während einer vierzehntägigen häuslichen Absonderung gegen ihn einen Lohnfortzahlungsanspruch hat. So entschied jüngst das VG Koblenz (Urt. v. 10.5.2021 - 3 K 107/21.KO u.a.).

Gemäß § 616 Satz 1 BGB besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Das sah das VG Koblenz hier als vorliegend an.

Zu beachten ist, dass in den hier entschiedenen Fällen § 616 BGB weder arbeits- noch tarifvertraglich ausgeschlossen war.§ 616 BGB ist dispositiv und kann daher arbietsvertraglich ausgeschlossen werden. Ebenso kann § 616 BGB in Tarifverträgen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

Mitglieder des AGVPK mit Tarifbindung müssen daher auch keine Lohnfortzahlung in solchen Fällen leisten.

 

Rechtsprechung zur außerordentlichen Kündigung -update-

Wer auf einer Dienstreise eine Arbeitskollegin (gegen ihren Willen) zu küssen versucht und auch tatsächlich küsst, verletzt seine Pflicht, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen in erheblicher Weise. Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen - und führte in diesem Fall auch dazu. Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 798/20

Ebenfalls um eine außerordentliche Kündigung ging es in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin (ArbG Berlin v. 5.5.2021 - 55 BV 2053/21). Das Gericht hatte hier entschieden, dass die Bezeichnung einer Vorgesetzten als "Ming-Vase", unterstrichen durch eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein kann.

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Tätowierungen, wie sie in rechtsradikalen Kreisen verwendet werden, für wirksam erachtet (LAG Berlin-Brandenburg v. 11.5.2021 - 8 Sa 1655/20).

Zuletzt hat das LAG Hessen über die außerordentliche Kündigungen entschieden, welche der AWO Kreisverband Frankfurt a.M. e.V. ggü. seinem damaligen Geschäftsführer Dr. R. erklärt hatte. Dieser hatte als alleiniger Geschäftsführer die Zahlung eines Honorars veranlassen wollen, obwohl er wusste, dass die Honorarforderung nicht berechtigt war. Damit hat er gegen seine Verpflichtung verstoßen, die wirtschaftlichen Interessen des Kreisverbands nicht zu gefährden. Hessisches LAG v. 10.6.2021 - 13 Sa 1605/20

 

 

 

Befristung bei Führungskräften

"Die herausgehobene Position eines Arbeitnehmers im Rahmen der Organisation eines Unternehmens und die sich daraus ergebenden Befugnisse können nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen der Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigen" -

so lautet der Leitsatz eines gerade veröffentlichten Urteils des LAG SH (Az. 1 Sa 241 öD/20).

Zu berücksichtigen ist, dass Tarifverträge hier abweichende Regelungen treffen können - die Tarifverträge des AG-VPK ermöglichen beispielsweise die Befristung von bestimmten Verträgen bei Führungskräften.

 

Corona – Testpflicht oder gar Impfpflicht für Mitarbeiter*innen?

In den letzten Wochen haben wir häufiger die Frage gestellt bekommen, ob Mitarbeiter*innen zu einer (Covid-) Impfung oder aber zumindest regelmäßigen Tests verpflichtet werden können. Dazu haben wir jetzt ein kurzes Merkblatt erstellt.

 

Corona-Arbeitsrecht: Pandemiebedingte Kündigung?

Mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund der Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung im Zuge der Corona-Pandemie hat sich das  LAG Hessen (Beschluss v. 14.01.2021, Az.: 10 Ta 357/20) beschäftigt. Das LAG verlangte hier einen konkreten Vortrag für den Einzelfall, einer pauschalen "Pandemie-Begründung" erteile das Gericht eine Absage:

"Macht der Arbeitgeber geltend, die Möglichkeit der Beschäftigung des Arbeitnehmers sei durch die Corona-Pandemie unmöglich geworden, so bedarf es hierzu eines konkreten, auf den Einzelfall bezogenen Vortrags (...). Die allseits bekannten negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie ...ersetzen keinen konkreten Parteivortrag in Bezug auf das konkrete Arbeitsverhältnis".

Anders gelagert war ein aktueller Fall vor dem ArbG Köln.

Der Arbeitnehmer befand sich in diesem Verfahren auf telefonische Anordnung des Gesundheitsamts als Kontaktperson einer positiv getesteten Person in  häuslicher Quarantäne. Darüber  informierte der Arbeitnehmer selbstverständlich auch seinen Arbeitgeber, einen Kleinbetrieb. Der Arbeitgeber bezweifelte die Quarantäneanordnung und kündigte das Arbeitsverhältnis, nachdem die schriftliche (und vom Arbeitnehmer auch angeforderte!) Bestätigung des Gesundheitsamtes auch nach mehreren Tagen noch nicht vorlag. Das ArbG Köln gab hier der Kündigungsschutzklage statt. Obwohl das KSchG in diesem Verfahren keine Anwendung fand, sah das  Gericht die Kündigung jedoch als sitten- und treuwidrig an. Der Arbeitnehmer hatte sich hier lediglich an die behördliche Quarantäneanordnung gehalten. Hinzu kam in diesem Fall noch, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgefordert hatte, entgegen der Quarantäneanordnung wieder im Betrieb zu erscheinen.

 

 

Kontakt

Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

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