News

BAV auch für Lebensgefährtin eines Arbeitnehmers?

In der Unterzeichnung eines Lebensversicherungsantrags durch Arbeitgeber und Arbeitnehmerin kann eine vom Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin konkludent erteilte eine Versorgungszusage zu sehen sein, aufgrund derer er verpflichtet wäre, ihr die im Versicherungsvertrag festgelegten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu verschaffen. Im hier entschiedenen Fall durch das BAG mangelte es aber an mehreren Voraussetzungen.  In dem Antragsformular des entschiedenen Falles war der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer als versicherte Person angegeben; unter „Bezugsrecht“ ist sowohl unter „Versicherungsablauf“ als auch bei „Tod der versicherten Person“ als bezugsberechtigte Person der Arbeitgeberin durch Ankreuzen eines Auswahlfeldes bestimmt.

Unabhängig davon erteilte der Arbeitgeber in diesem Fall auch keine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. Dieser Paragraph regelt nämlich, dass die Zusage einem Versorgungszweck dienen muss, die Leistungspflicht nach dem Inhalt der Zusage durch ein im Gesetz genanntes biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod) ausgelöst werden muss und es sich zudem um die Zusage eines Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses handeln muss. Dreimal ein "MUSS", welches im hier entschiendenen Fall nicht vorlag.

Trotzdem ist die Entscheidung des BAG (Urt. v. 6.05.2025, AZ 3 AZR 118/24) recht lesenswert, da sie deutlich auf bestehende Risiken von Arbeitgebern hinweist.

10.10.2025 MdC

Kein Verzicht auf Mindesturlaub möglich

Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer nicht – auch nicht durch gerichtlichen Vergleich – auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub verzichten. Dies gilt auch dann, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststeht und absehbar ist, dass der Arbeitnehmer bis dahin seinen Urlaub wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht wird in Anspruch nehmen können. 

So entschied das BAG in seinem Urteil vom 3.06.2025 (Az 9 AZR 104/24), zu dem nun seit einigen Tagen auch der Volltext vorliegt.

MdC 10.10.2025

Caritas beschließt AVR 2027

Die AVR der Caritas erhalten eine neue Struktur, die sich aber weitgehend an den TVöD anlehnt. Der Beschluss erfolgte gestern, am 9.10.2025 durch die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas. Die neuen AVR finden sich hier.

 

MdC 10.10.2025

 

 

Sozialversicherungsrechengrößenverordnung beschlossen

Das Kabinett hat gestern, am 8. Oktober 2025,  die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen aktualisiert.

Die Daten sind insbesondere auch für die prospektive Kalkulation von Entgelten wichtig. 

Die Bundesregierung wird nun den Bundesrat bitten, der Verordnung zuzustimmen - das ist erfahrungsgemäß aber reine Formsache.

 

09.10.2025 MdC

 

 

Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt

Der Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 wurde am 09. September 2025 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 nach gesetzlichen Regelungen neu bestimmt, die der Bundesregierung kein Ermessen einräumen. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen alle Rechengrößen vergleichsweise stark. 

Bis zum Inkrafttreten wird es allerdings noch dauern, da nach dem Referentenentwurf nun zunächst die Länder- und Verbändeanhörungen erfolgen, sowie anschließend ein Kabinettsbeschluss ("Regierungsentwurf") gefasst wird. Es kann daher sein, dass es noch Änderungen gibt. Klar ist, dass die Werte alle ansteigen werden.

17.09.2025 MdC

Kontakt

Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

Kontaktformular

agv logo white

 

 

 

 

 

    gew logo white