Rechtsprechung

BEM - keine Beteiligung eines Rechtsanwalts

Das LAG Köln hat in einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung (Urteil v. 23.01.2020, 7 Sa 471/19) noch einmal ausgeführt, dass der/die betroffene Arbeitnehmer(in) in der Regel keinen Anspruch darauf hat, ihre(n)/seine(n) Rechtsanwalt(-in) am BEM Gespräch nach § 167 II SGB IX teilnehmen zu lassen.

Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern, bei denen das Integrationsamt beim BEM-Gespräch beteiligt wird, bestimmt das Amt zudem selbst, welche(r) Mitarbeiter(in) an einem BEM-Gespräch nach § 167 II 4 SGB IX teilnimmt - nicht aber der/die Arbeitnehmer(in), um den/die es bei dem BEM geht.

Über die Tücken des BEM, welches von Arbeitgebern häufig vernachlässigt wird, ist im Übrigen gerade ein schöner Blog der Kanzlei CMS veröffentlicht worden.

5.10.20 MdC

Verjährung von Urlaubsansprüchen - BAG fragt nun den EuGH

Der Streit um den Verfall von Urlaubsanprüchen geht nun in eine neue Runde. Sofern der Arbeitgeber nicht mitwirkt, verfallen Urlaubsansprüche nach der neueren Rechtsprechung des BAG nicht mehr. Fraglich ist aber, ob dies zu einer unbegrenzten Ansammlung von Urlaubsansprüchen führen kann, oder ob die im deutschen Recht geltende Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB (Regelverjährung von 3 Jahren zum Jahresende) hier in Frage kommt.

Das BAG hat diese Frage jetzt zunächst offengelassen und zur Beantwortung dem EuGH vorgelegt (AZ 9 AZR 266/20 (A)).

Insbesondere für die familienähnlichen Wohnformen könnte diese Frage von erheblicher Brisanz sein. Angestellte "Innewohnende" nehmen in der Regel nicht den gesetzlichen Urlaub in Anspruch. Ob für diese Wohnformen die europäische Arbeitszeitrichtlinie hinsichtlich des Urlaubsanspruchs gilt, ist allerdings (auch) noch nicht entschieden. Sofern Innewohnende jedoch einen solchen Anspruch haben, wird die Frage der Verjährung von ganz erheblicher Bedeutung sein.

5.10.20 MdC

Mindestlohn in der Pflegebranche

Die in der 2. und 3. PflegeArbbV festgelegten Grundsätze zur Bemessung des Mindestentgelts gehen nach § 1 Abs. 3 MiLoG iVm. § 24 Abs. 1 MiLoG aF dem im Mindestlohngesetz geregelten Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn vor. Soweit die in den vorrangigen Rechtsverordnungen festgesetzten Branchenmindestlöhne nach § 1 Abs. 3 Satz 1 MiLoG die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns nicht unterschreiten dürfen, betrifft dies nur die Höhe des Mindestentgelts selbst. Die in Rechtsverordnungen enthaltenen Bestimmungen zur Vergütungspflicht von Arbeitszeit und zur Bemessung der Arbeitsleistung als Arbeitszeit gehen dagegen dem Verständnis vergütungspflichtiger Arbeitsstunden nach dem Mindestlohngesetz vor.

Mit dieser Entscheidung des BAG vom 24. Juni 2020 – 5 AZR 93/19 wurde  für den Pflegebereich eine seit längerer Zeit erwartete Klärung des Verhältnisses zwischen dem MiLoG und der PflegeArbbV herbeigeführt. Für die Jugendhilfe ist die Entscheidung insofern lesenswert, als dass hier noch einmal das Verhältnis zwischen Bereitschaftszeit/Arbeitszeit sowie der Vergütung derselben beschrieben wurde. Ebenso wurde noch einmal dargelegt, wie eine etwaige Differenzvergütung geltend gemacht werden muss - die Beweislast liegt hier beim Arbeitnehmer.

23.09.2020 MdC

Krankheitsbedingte Kündigung und das BEM

Wie wichtig ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM ist, das zeigt ein jüngeres Urteil vom Arbeitsgericht Fulda. Im hier entschiedenen Fall wollte die Arbeitgeberin die Arbeitnehmerin auf Grund sehr häufiger Kurzzeiterkrankungen kündigen. Das Arbeitsgericht Fulda hielt die Kündigung für sozial nicht gerechtfertigt, da die Arbeitgeberin auf Grund eines fehlenden ordnungsgemäßen BEM nicht in der Lage war, eine entsprechende negative Prognose abzugeben.

Hinweise zur Durchführung eines BEM finden sich im Übrigen in den Infomaterialien des BMAS.

23.08.2020 MdC

 

 

Verlängerte Kündigungsfristen gelten nicht für Hausangestellte

Die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten nicht für Arbeitsverhältnisse, die ausschließlich in einem privaten Haushalt durchzuführen sind. So entschied das BAG mit Urteil vom 11.6.2020, 2 AZR 660/19.

 

23.08.2020 MdC

Mindestlohn bei Rund-um-die-Uhr-Pflege

Für eine umfassende häusliche Betreuung ("RuDu-Pflege") sind täglich 21 Stunden mit dem Mindestlohn zu vergüten. Die Entscheidung vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg  (Urt. v. 17.8.2020, Az. 21 Sa 1900/19) ist noch nicht als Volltext verfügbar, daher werden wir dazu erst später weiter ausführen. Bedeutung könnte die Entscheidung insbesondere für die familienähnlichen Wohnformen bekommen.

23.08.2020 MdC

 

Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung

Beruht eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten bereits durch eine Abmahnung  beeinflusst werden kann. Sowohl eine ordentliche als auch eine  außerordentliche (verhaltnesbedingte) Kündigung setzen deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus.

Kontakt

Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

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